Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen!
Sie haben die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen.
Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der zum Eintritt verpflichteten Versicherung aufdrängen.
Geben Sie keine Beweise aus der Hand.
Sie bestimmen die Schadenregulierung.
Gehen Sie keine gefälligen Kompromisse zugunsten der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ein und verschenken damit leichtfertig Ihr Geld.
Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren mit der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ab.
Nur Fachleute wissen, was alles entschädigt werden muss!