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Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen!
  • Sie haben die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen.

  • Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der zum Eintritt verpflichteten Versicherung aufdrängen.

  • Geben Sie keine Beweise aus der Hand.

  • Sie bestimmen die Schadenregulierung.

  • Gehen Sie keine gefälligen Kompromisse zugunsten der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ein und verschenken damit leichtfertig Ihr Geld.

  • Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren mit der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ab.

  • Nur Fachleute wissen, was alles entschädigt werden muss!

Sog. "Porsche-Urteil" zur fiktiven Reparaturabrechnung