
Bei gewünschten Gegenüberstellungen bzw. Nachbesichtigungen durch die zum Eintritt verpflichteten Versicherung bestehen wir immer darauf, dass wir dabei sind.
Bei gewünschten Gegenüberstellungen bzw. Nachbesichtigungen durch die zum Eintritt verpflichteten Versicherung bestehen wir immer darauf, dass wir dabei sind.
Wir zeigen dem Gutachter die vorhandenen Beschädigungen, erklären ggfs. auch im Gerichtsverfahren die Schäden, sollten Sie auch noch so klein und auf den Fotos kaum ersichtlich sein. In der Praxis hat es sich bisher immer bewährt, dass wir bei Unfallrekonstruktionen, Nachbesichtigungen und Prüfungen unserer Gutachten zugegen sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Anforderungen in anderen gutachterlichen Leistungen bisher nicht wiedergefunden haben.
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